
Unternehmen , die weder Institute i. S. des KWG noch Finanzunternehmen i. S. des KWG sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Immobilien zu verwalten, Rechenzentren zu betreiben oder andere Tätigkeiten auszuführen, die Hilfstätigkeiten im Verhältnis zur Haupttätigkeit eines oder mehrerer Institute sind (§1 III c KWG). Im Hinblick auf d.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/unternehmen-mit-bankbezogenen-hilf
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